Finanzierung

Aktuell: Corona-Überbrückungshilfe III – dritte Phase von November 2020 bis Juni 2021.

Bis zu 110% Förderung der Kosten vom Staat.

Unternehmen können staatliche Förderungen, wie z.B. die Überbrückungshilfe 3, auch für Luftreiniger beantragen, um die langfristige Betriebsfähigkeit zu sichern und um Personal sowie Kunden zu schützen.

Zielgruppe sind vor allem diejenigen Unternehmen, deren Umsatzeinbußen sich aktuell (auf Monatsbasis) >30/50/70% belaufen, welche voraussichtlich auch die kommenden Monate (März/April/Mai/Juni 2021) bestehen bleiben:

  • Gastronomiebetriebe
  • geschlossener Einzelhandel
  • Tattoo Studios
  • Handyshops
  • Reisebüros
  • Hotels und Pensionen
  • Juweliere
  • weitere Branchen.

Die hier genannten Branchen haben aktuell, bis auf Ausnahmen z.B. Gastronomie mit Essen außer Haus, in der Regel noch einen Umsatzeinbruch >70%, was zur Folge hat, dass 90% der laufenden Fixkosten staatlich gefördert werden, darüber hinaus bis zu 20.000,00€ (netto) pro Monat für die Erweiterung ihrer Hygienemaßnahmen. Hierzu zählt auch die Anschaffung von mobilen Luftentkeimungssystemen, welche hier zu 100% anerkannt und bei. o.g. Voraussetzungen bis zu 100% gefördert/bezuschusst werden.

Was wird bei der Überbrückungshilfe III gefördert?

Laut Bundesministerium der Finanzen werden die laufenden Fixkosten, sowie Fixkosten, die nach dem 1. Januar 2021 entstehen und betriebsnotwendig sind, beziehungsweise zur

Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind gefördert. Auszug aus der Förderungsrichtlinie:

7. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen

Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. Januar 2021 begründet sind (z.B. die Anschaffung mobiler Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht und die Nachrüstung
bereits bestehender stationärer Luftreiniger durch Hepa-filter oder UVC-Licht, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche).

12. Personalaufwendungen
Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20% der Fixkosten der Nr. 1 bis 11 dieser Tabelle berücksichtigt. Dem Unternehmen müssen hierfür Personalkosten entstehen (es dürfen nicht alle Angestellten in kompletter Kurzarbeit sein).

Wie viel wird bei der Überbrückungshilfe III gefördert?

  • Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von
  • bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70%
  • bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50% und ≤ 70%
  • bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30% und < 50%
  • im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.
  • Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen.

Wie stellen Sie den Antrag?

Der Antrag kann über einen Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder Rechtsanwalt*in, sowie über vereidigte Buchprüfer*in gestellt werden. Die Kosten dafür werden bezuschusst.

Bis zu 110% Förderung der Kosten vom Staat? Beispiel:

Ein Unternehmer hat im April 2021 geschlossen, also mehr als 70% Umsatzrückgang.
Er kauft im April für seine Kunden- und Geschäftsräume n2gsafeside Luftreiniger in Höhe 6650,00€ (10 Stück n2gsafeside). Ihm steht eine Förderung von 90%, also € 5.985,00 Euro zu.
Hat er dazu noch Personalkosten (es dürfen nicht alle Angestellten in kompletter Kurzarbeit sein), dann bekommt er vom geförderten Betrag, in diesem Fall von 5.985,00 Euro zusätzlich 20% pauschale Personalaufwendungen, also 1.178,00 Euro.

Der Staat belohnt damit die Investition des Unternehmers zusätzlich mit 665,00 Euro.

Weiterführende aktuelle Infos finden Sie hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html

Förderung für Luftreiniger in Kommunen, Schulen und im öffentlichen Raum
Warum die Förderung für Luftreiniger in Schulen, Kommunen und Kitas so wichtig ist? Ganz einfach: Sicherheitsabstände, das Tragen von Masken, Aufteilung von Teams/Klassen und mangelnde Budgets – all das sind Probleme, mit denen Kommunen, Schulen und andere öffentliche Träger derzeit stark zu kämpfen haben. Hinzu kommen fehlende Belüftungsmöglichkeiten, Personalmangel und erhöhter Durchgangsverkehr. Es gibt diverse Strategien, die unter anderem den Schulbetrieb in den Wintermonaten aufrechterhalten sollen, darunter fällen regelmäßiges

Stoßlüften, Maskenpflicht und die Verwendung von CO2-Ampeln. Leider helfen diese Maßnahmen nur bedingt, denn:

Die Räumlichkeiten müssen für Stoß- und Querlüften sowie für den nötigen Sicherheitsabstand ausgelegt sein
Stoßlüften bedeutet erhöhte Heizkosten, erhöhten CO2-Ausstoß und Zugluft im Nacken

Die Zufuhr von trockener (Winter)-Luft trocknet die Schleimhäute aus und erhöht die Anfälligkeit gegenüber Keimen
CO2-Ampeln ermitteln nicht das Aerosol-/Infektionsrisiko

Das ständige Tragen von Mund- und Nasenschutz steht in der Diskussion
Die Förderung für Luftreiniger in Schulen, Kommunen, Kita und anderen öffentlichen Einrichtung wird daher zum immer wichtigeren Thema, für das schnelle und kosteneffiziente Lösungen geschaffen werden müssen.Laut Umweltbundesamt können im Rahmen des Multi-Barrieren-Systems zur Verhinderung von Infektionen anstatt nicht vorhandener Lüftung mit Frischluft auch innovative Techniken der Luftfilterung eingesetzt werden, wenn deren ausreichende Wirksamkeit bezogen auf die betreffenden Räumlichkeiten wissenschaftlich plausibel belegt ist. n2gsafeside basiert auf einer messbaren UV-Leistung, deren Wirkung in diversen Studien technisch und biologisch validiert ist. Demnach sind beim Einsatz von n2gsafeside Entkeimungs-Sytemen bis zu 100% an Förderungen möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Information nach bestem Wissen weitergeben. Damit ist jedoch keinerlei Beratung oder irgendein Anspruch verbunden. Insbesondere kann dies je nach Bundesland oder Finanzbehörde unterschiedlich gehandhabt werden. Sofern Sie antragsberechtigt sind, raten wir Ihnen, dies mit ihrem Steuerberater zu besprechen.